ESG – Nachhaltigkeitsberichterstattung und -aufsicht

In Arbeit

ESG-Offenlegung ist kein einzelnes Regelwerk, sondern ein Bündel aus Richtlinien, Standards und Aufsichtserwartungen. Die Plattform zeigt, wie CSRD, ESRS, EU-Taxonomie, SFDR, Pillar 3 und die Erwartungen der Aufsicht zusammenhängen.

Worum es geht

Banken und Unternehmen müssen über Nachhaltigkeitsthemen berichten, und die Bankenaufsicht erwartet, dass Klima- und Umweltrisiken im Risikomanagement berücksichtigt werden. Die Anforderungen stehen auf mehreren Ebenen: EU-Recht, Berichtsstandards, aufsichtliche Meldungen und nationale Praxis.

Die Inhalte und der Anwendungsbereich einiger Regelwerke werden derzeit auf EU-Ebene überarbeitet, Stichwort Omnibus-Vereinfachung. Maßgeblich ist jeweils die aktuell geltende Fassung.

Themen
Nachhaltigkeitsberichterstattung, Taxonomie, Offenlegung von ESG-Risiken, Aufsichtserwartungen
Rechtsakte
CSRD, CSDDD, ESRS, EU-Taxonomie, SFDR, Pillar-3-Durchführungsverordnung
Aufsicht
EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken, EBA, BaFin, Bundesbank
Schwerpunkt
Banken und Unternehmen; die Fondsseite (SFDR-Produkte) folgt später
Status der Plattform
In Arbeit, nationale Quellen weiterer Länder und weitere Aufsichtsthemen folgen

Für wen ist das relevant?

  • Nachhaltigkeitsberichterstattung und Rechnungswesen
  • Meldewesen und Risikocontrolling von Banken
  • Compliance und Aufsichtskontakt
  • Berater und Projektteams, die ESG-Anforderungen umsetzen

Die Regelungsebenen

Die Ebenen bauen aufeinander auf. Eine Anforderung lässt sich oft nur aus mehreren Dokumenten vollständig verstehen.

Berichtspflicht (CSRD, ESRS)

Die Richtlinie legt fest, wer berichten muss. Die ESRS bestimmen, worüber berichtet wird: Klima, Umwelt, Soziales und Unternehmensführung, jeweils mit konkreten Datenpunkten.

EU-Taxonomie

Ein Klassifikationssystem, das festlegt, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten. Banken berichten daraus Kennzahlen wie die Green Asset Ratio.

SFDR

Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und Finanzberatung.

Pillar 3

Offenlegung von ESG-Risiken durch Banken nach der Eigenkapitalverordnung und der zugehörigen Durchführungsverordnung.

Aufsichtserwartungen

Leitfäden und Merkblätter von EZB, EBA und BaFin dazu, wie Institute Klima- und Umweltrisiken steuern und offenlegen sollen.

Lieferkette (CSDDD)

Sorgfaltspflichten zu Menschenrechten und Umwelt in der Wertschöpfungskette.

Die Suche auf der Plattform

Die Plattform verknüpft die Regelwerke miteinander und macht Datenpunkte und Querbezüge sichtbar. Auf der Plattform recherchieren Sie auf drei Wegen. Welcher passt, hängt davon ab, ob Sie eine Antwort, eine Fundstelle oder einen Zusammenhang suchen.

KI-Assistent

Sie haben eine Fachfrage und wollen eine zusammenhängende Antwort.

„Was verlangt ESRS E1 zu Treibhausgasemissionen?“

Volltextsuche

Sie kennen den Begriff und suchen die Stellen in den Dokumenten.

Datenpunkt-Kennung, Artikelnummer oder Stichwort

Graph-Analyse

Sie wollen wissen, was womit zusammenhängt.

„Wie hängen ESRS-Datenpunkte und Taxonomie-Kennzahlen zusammen?“

So kommen Sie zur Antwort

  1. Erfassen: Die offiziellen Publikationen der Quellen werden laufend erfasst und fachlich aufbereitet.
  2. Fragen oder suchen: Sie stellen eine Frage in eigenen Worten oder suchen nach einem Begriff.
  3. Antwort mit Fundstelle: Die Antwort stützt sich ausschließlich auf den erfassten Bestand und nennt das Quelldokument.
  4. Im Original prüfen: Sie lesen die Stelle im Originaldokument nach. Verbindlich ist immer die Quelle.

Weitere Funktionen

Fragen und Antworten

Eine Übersicht der zuletzt gestellten und der am besten bewerteten Antworten.

Was sich hinter dem Glossar verbirgt

Das Glossar der Plattform erschließt die Datenpunkte und Begriffe der ESG-Regelwerke. Jeder Eintrag hat eine eigene Seite.

ESRS-Datenpunkte

Die einzelnen Angaben der Standards mit Kennung, Bezeichnung und Absatzbezug, abgeleitet aus der EFRAG-Taxonomie.

Begriffe und Definitionen

Zentrale Begriffe der Berichterstattung, mit Definition und Fundstelle.

Querbezüge zwischen Regelwerken

Wo sich Anforderungen von ESRS, EU-Taxonomie, SFDR und Pillar 3 überschneiden.

Was sich hinter den Quellen verbirgt

Die Plattform wertet EU-Rechtsakte, die EFRAG-Taxonomie der ESRS, die Aufsichtspublikationen von EZB, EBA und BaFin sowie die Green-Finance-Seiten der Bundesbank aus. Die Quellenseite der Plattform zeigt je Herausgeber, welche Dokumente erfasst sind; der Bestand wächst laufend, nationale Quellen weiterer Länder folgen.

Es werden ausschließlich offizielle, öffentlich zugängliche Publikationen ausgewertet, keine Sekundärquellen. Jede Antwort verweist auf das Originaldokument. Die Originale erreichen Sie hier:

EU-Rechtsakte (EUR-Lex)

EFRAG

Europäische Zentralbank (EZB)

Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA)

  • Website der EBAUnter anderem Konsultation zum ESG-Modul der ITS zum aufsichtlichen Meldewesen

Deutsche Bundesbank

Beispielfragen

Diese Fragen lassen sich auf der Plattform stellen:

  • Welche Datenpunkte verlangt ESRS E1 zu Treibhausgasemissionen?
  • Wie hängen CSRD, ESRS und EU-Taxonomie zusammen?
  • Was erwartet die EZB zu Klima- und Umweltrisiken?
  • Welche ESG-Angaben müssen Banken in Pillar 3 offenlegen?

Hinweise

  • Die Plattform ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die Rechtsakte in ihrer aktuell geltenden Fassung.
  • KI-Antworten können Fehler enthalten und sollten anhand der genannten Quelle geprüft werden.
  • Die Plattform befindet sich im Aufbau, der Quellenbestand wächst.

Zentrale Begriffe

ESG
Environmental, Social, Governance: Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Die drei Bereiche, in denen Nachhaltigkeit berichtet und bewertet wird.
CSRD
Corporate Sustainability Reporting Directive: die EU-Richtlinie (EU) 2022/2464, die festlegt, welche Unternehmen über Nachhaltigkeit berichten müssen. Sie löste die frühere Berichtspflicht zu nichtfinanziellen Angaben ab.
ESRS
European Sustainability Reporting Standards: die Standards, die den Inhalt der Nachhaltigkeitsberichte festlegen. Sie gliedern sich in übergreifende Standards (ESRS 1 und 2) sowie Themenstandards zu Umwelt (E1 bis E5), Soziales (S1 bis S4) und Unternehmensführung (G1).
Doppelte Wesentlichkeit
Das Prinzip der ESRS, nach dem ein Thema berichtet wird, wenn es entweder finanziell wesentlich ist (Auswirkung auf das Unternehmen) oder Auswirkungen auf Mensch und Umwelt hat (Impact-Wesentlichkeit). Die Wesentlichkeitsanalyse des Unternehmens bestimmt den Berichtsumfang.
EU-Taxonomie
Das Klassifikationssystem der Verordnung (EU) 2020/852. Es legt fest, welche Wirtschaftstätigkeiten als ökologisch nachhaltig gelten, anhand von Umweltzielen und technischen Bewertungskriterien. Unterschieden werden Taxonomiefähigkeit (die Tätigkeit ist erfasst) und Taxonomiekonformität (sie erfüllt die Kriterien).
Green Asset Ratio (GAR)
Eine Kennzahl für Banken: der Anteil taxonomiekonformer Vermögenswerte an den erfassten Vermögenswerten. Wird im Rahmen der Taxonomie-Offenlegung berichtet.
SFDR
Sustainable Finance Disclosure Regulation (Verordnung (EU) 2019/2088): Offenlegungspflichten zur Nachhaltigkeit von Finanzprodukten und zur Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Beratung.
Pillar 3 (ESG-Offenlegung)
Die Offenlegung von Banken nach der Eigenkapitalverordnung. Der ESG-Teil umfasst Angaben zu Übergangsrisiken, physischen Risiken und Klimaschutzmaßnahmen und ist in der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2453 näher geregelt.
Datenpunkt
Eine einzelne, konkret anzugebende Information eines ESRS-Standards, zum Beispiel die Brutto-Treibhausgasemissionen. Jeder Datenpunkt hat eine Kennung und ist einem Absatz des Standards zugeordnet.
EFRAG
European Financial Reporting Advisory Group: das Gremium, das die ESRS technisch entwickelt hat und die maschinenlesbare ESRS-Taxonomie pflegt.
CSDDD
Corporate Sustainability Due Diligence Directive (Richtlinie (EU) 2024/1760): Sorgfaltspflichten von Unternehmen zu Menschenrechten und Umwelt in ihrer Wertschöpfungskette.
Klima- und Umweltrisiken
Risiken für Institute aus dem Klimawandel und der Umweltzerstörung. Man unterscheidet physische Risiken (etwa Überschwemmungen) und Übergangsrisiken (etwa durch Regulierung oder veränderte Märkte). Institute sollen sie im Risikomanagement berücksichtigen.
Aufsichtserwartung
Eine Erwartung der Aufsicht an die Institute, die nicht unmittelbar aus einem Gesetz folgt, sondern aus Leitfäden oder Merkblättern, etwa dem EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken.

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