AnaCredit – Kreditdatenstatistik des Eurosystems

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AnaCredit (Analytical Credit Datasets) ist das einheitliche Kreditdatenregister des Eurosystems: Banken melden Kredite an Unternehmen und andere juristische Personen einzeln, also Vertrag für Vertrag statt aggregiert.

Worum es geht

Die EZB und die nationalen Zentralbanken brauchen für Geldpolitik, Finanzstabilität und Aufsicht ein genaues Bild der Kreditvergabe. Aggregierte Bilanzzahlen zeigen nicht, an wen Kredite vergeben werden, zu welchen Konditionen und mit welchen Sicherheiten. AnaCredit schließt diese Lücke mit einer harmonisierten Einzelmeldung.

Gemeldet werden nicht nur die Kreditdaten selbst, sondern auch die Beteiligten und Sicherheiten. Die Regeln sind für alle Länder des Euroraums einheitlich, nationale Zentralbanken ergänzen sie um eigene Vorgaben zu Technik und Meldeweg.

Rechtsgrundlage
Verordnung (EU) 2016/867 der EZB (EZB/2016/13)
Meldepflichtige
Kreditinstitute im Euroraum, in Deutschland über die Deutsche Bundesbank
Gegenstand
Kredite an juristische Personen, auf Ebene einzelner Kreditverträge
Meldeschwelle
Meldepflicht ab einer Gesamtverschuldung von 25.000 Euro je Schuldner
Meldebeginn
2018

Für wen ist das relevant?

  • Meldewesen und Rechnungswesen von Kreditinstituten
  • Fachbereiche, die Stamm- und Kreditdaten für die Meldung liefern
  • Softwarehersteller und Dienstleister im Meldewesen
  • Prüfer, Berater und Projektteams bei Einführung oder Änderung der Meldung

Was gemeldet wird

Die Meldung gliedert sich in Datensätze. Jeder Datensatz besteht aus Datenattributen mit Definition, zulässigen Werten (Codelisten) und Prüfregeln.

Stammdaten der Kontrahenten

Wer sind Gläubiger, Schuldner und weitere Beteiligte? Identifikation, Sitz, Rechtsform, Branche und Größe.

Instrumentendaten

Der einzelne Kreditvertrag: Art des Kredits, Laufzeit, Zinsbedingungen, Verwendungszweck.

Finanzdaten

Die Höhe und Entwicklung: ausstehender Betrag, Zinsen, Rückstände, Ausfallstatus.

Sicherheiten

Erhaltene Sicherheiten und Garantien samt Wert und Art.

Rechnungslegung und Risiko

Wertberichtigungen, Bewertungsmethoden sowie Risikodaten zu Schuldnern.

Die Suche auf der Plattform

Die Plattform macht die verstreute Dokumentation von EZB, Bundesbank und weiteren Zentralbanken an einer Stelle recherchierbar. Auf der Plattform recherchieren Sie auf drei Wegen. Welcher passt, hängt davon ab, ob Sie eine Antwort, eine Fundstelle oder einen Zusammenhang suchen.

KI-Assistent

Sie haben eine Fachfrage und wollen eine zusammenhängende Antwort.

„Welche Kredite sind meldepflichtig, wenn ein Schuldner mehrere Verträge hat?“

Volltextsuche

Sie kennen den Begriff und suchen die Stellen in den Dokumenten.

Attributname, Regelnummer oder Stichwort wie „Servicer“

Graph-Analyse

Sie wollen wissen, was womit zusammenhängt.

„Welche Regeln betreffen dieses Attribut?“

So kommen Sie zur Antwort

  1. Erfassen: Die offiziellen Publikationen der Quellen werden laufend erfasst und fachlich aufbereitet.
  2. Fragen oder suchen: Sie stellen eine Frage in eigenen Worten oder suchen nach einem Begriff.
  3. Antwort mit Fundstelle: Die Antwort stützt sich ausschließlich auf den erfassten Bestand und nennt das Quelldokument.
  4. Im Original prüfen: Sie lesen die Stelle im Originaldokument nach. Verbindlich ist immer die Quelle.

Weitere Funktionen

Versionen vergleichen

Neue Editionen des Reporting Manuals und der Prüfregeln lassen sich mit älteren vergleichen.

Fragen und Antworten

Eine Übersicht der zuletzt gestellten und der am besten bewerteten Antworten.

Was sich hinter dem Glossar verbirgt

Das Glossar der Plattform ist das Nachschlagewerk zur AnaCredit-Meldung. Jeder Begriff hat eine eigene Seite.

Datensätze und Datenattribute

Definition, Pflichtigkeit und zulässige Werte (Codelisten) jedes Attributs und welchem Datensatz es angehört.

Validierungsregeln

Welche Regel was prüft, auf welche Attribute sie sich bezieht und wo sie im Originaldokument steht.

Herkunft und Geltungsbereich

Zu jedem Eintrag die Fundstelle im Quelldokument und ob die Vorgabe von der EZB oder von der Bundesbank bzw. einer anderen nationalen Zentralbank stammt.

Änderungsverlauf

Wie sich ein Begriff über die Editionen des Reporting Manuals verändert hat.

Was sich hinter den Quellen verbirgt

Die Plattform wertet die AnaCredit-Dokumentation der EZB, der Deutschen Bundesbank und weiterer Zentralbanken des Euroraums aus, ergänzt um häufig zitierte EU-Rechtsakte. Auf der Quellenseite der Plattform sind die Herausgeber und Dokumentarten je Institution aufgeführt; neue Editionen werden laufend aufgenommen.

Es werden ausschließlich offizielle, öffentlich zugängliche Publikationen ausgewertet, keine Sekundärquellen. Jede Antwort verweist auf das Originaldokument. Die Originale erreichen Sie hier:

Europäische Zentralbank (EZB)

Deutsche Bundesbank

Weitere Zentralbanken

Banque de France, Banca d’Italia, Banco de España, De Nederlandsche Bank, Bank of Greece, Central Bank of Ireland, Banque centrale du Luxembourg und Suomen Pankki.

Ergänzende EU-Rechtsakte

Eigenkapitalverordnung (CRR) und -richtlinie (CRD IV), EMIR, NACE-Klassifikation und weitere häufig zitierte Rechtsakte.

Beispielfragen

Diese Fragen lassen sich auf der Plattform stellen:

  • Ab welcher Höhe sind Kredite an einen Schuldner meldepflichtig?
  • Welche Attribute gehören zum Datensatz „Instrument“?
  • Welche Validierungsregeln gelten für ein bestimmtes Attribut?
  • Was hat sich in der neuen Edition des Reporting Manuals geändert?
  • Wie sind gemeinsame Haftungen zu melden?

Hinweise

  • Die Plattform ersetzt nicht die Originaldokumente. Verbindlich sind Verordnung, Reporting Manual und die Vorgaben der Bundesbank.
  • KI-Antworten können Fehler enthalten und sollten anhand der genannten Quelle geprüft werden.
  • Meldepflichten im Einzelfall, etwa für Zweigstellen oder Sonderfälle, klärt das Institut mit der Bundesbank.

Zentrale Begriffe

AnaCredit
Analytical Credit Datasets: das harmonisierte Kreditdatenregister des Eurosystems nach der Verordnung (EU) 2016/867. Kredite an juristische Personen werden einzeln gemeldet, einschließlich Beteiligter und Sicherheiten.
Datensatz
Eine thematisch zusammengehörige Gruppe von Angaben innerhalb der AnaCredit-Meldung, zum Beispiel Stammdaten der Kontrahenten, Instrumentendaten oder Finanzdaten. Jeder Datensatz besteht aus mehreren Datenattributen.
Datenattribut
Die kleinste Einheit der Meldung. Ein Attribut hat Namen, Definition, Pflichtigkeit, zulässige Werte (Codeliste) und unterliegt Validierungsregeln. Beispiel: der Identifikator eines Kontrahenten.
Kontrahent
Jede an einem Kredit beteiligte Partei. Die Rollen sind Gläubiger, Schuldner, Servicer (Verwalter des Kredits) und Originator (ursprünglicher Kreditgeber bei verbrieften oder übertragenen Krediten).
Instrument
Der einzelne Kreditvertrag, der gemeldet wird. Instrumentendaten beschreiben die Vertragsart, Laufzeit, Zinsbedingungen und den Verwendungszweck. Die laufenden Beträge stehen in den Finanzdaten.
Stammdaten
Die beschreibenden Angaben zu einem Kontrahenten, die sich selten ändern: Identifikation, Anschrift, Rechtsform, Wirtschaftszweig, Größenklasse.
Meldeschwelle
Die Grenze, ab der Kredite zu melden sind. Bei AnaCredit besteht die Meldepflicht ab einer Gesamtverschuldung von 25.000 Euro je Schuldner gegenüber dem meldenden Institut.
Sicherheit
Ein Vermögenswert oder eine Garantie, die das Kreditrisiko mindert, etwa Grundpfandrechte oder Bürgschaften. AnaCredit erfasst Art, Wert und Zuordnung zum Kredit.
LEI
Der Legal Entity Identifier: eine weltweit eindeutige, 20-stellige Kennung für Rechtsträger nach ISO 17442. Wird bei AnaCredit zur Identifikation der Kontrahenten genutzt, sofern vorhanden.
Ausfall (Default)
Der Status eines Schuldners oder Kredits, der seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt oder bei dem dies unwahrscheinlich ist. Die Ausfalldefinition folgt der Eigenkapitalverordnung (CRR).
Reporting Manual
Das Handbuch der EZB zur AnaCredit-Meldung. Es erklärt die Methodik, beschreibt Datensätze und Attribute und enthält Fallbeispiele. Es erscheint in nummerierten Editionen.
Validierungsregel
Eine Prüfregel, die formale Mängel einer Meldung aufdeckt, etwa fehlende Pflichtangaben, unzulässige Werte oder Widersprüche zwischen Angaben. Bei einem Verstoß muss die Meldung in der Regel korrigiert werden. Im BISTA-Umfeld heißen sie Formalprüfungen.
Plausibilitätsprüfung
Eine inhaltliche Prüfung, die auffällige Werte kenntlich macht, etwa starke Abweichungen zum Vormonat. Anders als bei der Validierung ist ein Treffer nicht zwingend ein Fehler, das Institut muss ihn aber prüfen und gegebenenfalls erläutern.

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